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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 03.04.2024)

 

1.Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere meiner Original Dabbejagd® , Räuber Hölzerlips und Drache Páfnir, aber auch Wanderungen mit Führung durch mich, Kay Vonderlage (nachstehend auch Auftragnehmer oder Veranstalter genannt), erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Odenwaldtouren (im folgenden auch Outdoor Comedy genannt) als angenommen. Gegen Bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind.

2. Ticket- und Gutscheinverkauf über das Ticket-Portal
Die Reservix GmbH (Humboldtstr. 2, 79098 Freiburg im Breisgau) übernimmt im Auftrag der Odenwaldtouren den Onlineverkauf von Tickets sowie Gutscheinen für meine Outdoor Comedy Veranstaltungen und betreibt das Ticket-Portal odenwaldtouren.reservix.de. Der gesamte Ticketkauf-Prozess von der Auftragsabwicklung über die Korrespondenz bis zum Versand der Tickets erfolgt durch die Reservix GmbH. Ticketvorverkaufsgebühren macht Reservix GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend. Die Hotline für Ticketkäufer ist erreichbar unter Telefon 0761 888499 99 Ein Umtausch oder Umbuchung von bereits gekauften Tickets ist bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, eine Ticketversicherung kann beim Kauf eingeschlossen werden.

3. individuelle Buchung von Gruppen
Mit der Auftragserteilung an mich, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Auftrag kann über das dafür vorgesehene Formular auf der Odenwaldtouren Website, schriftlich per Post, elektronisch per e-mail, WhatsApp oder auch mündlich per Telefon erfolgen.

3.a) Vorlaufzeit
Ich bitte Sie, mir eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Veranstaltungstermin einzuräumen – kurzfristigere Anfragen/Buchungen versuche ich ebenfalls für Sie zu organisieren, kann aber keine Garantie auf Erfolg geben.

3.b) Gruppengröße
Die maximale Personenzahl bei den Veranstaltungen beträgt 25 Personen. Wird die maximale Gruppengröße bei Bestellung nicht beachtet oder eine entsprechende Änderung der Personenzahl nicht bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Führung angezeigt, so wird ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe des vereinbarten Preises fällig. In begründeten Fällen kann in Absprache mit mir von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden. In diesem Fall behalte ich mir vor, den Preis der Leistung - der Personenzahl entsprechend - neu festzusetzen.

3.c) Stornobedingungen
Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.
Bis 14 Tage vor der Führung ist eine Stornierung kostenfrei; 4-13 Tage vor der Führung/Veranstaltung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an; ab drei Tagen vor der Führung/Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen. Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung. (Bsp. Umbuchung von einer Abendveranstaltung in ein 1,5 stündiges Familienprogramm) Gutscheine und Tickets verfallen bei Nichterscheinen. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder bereits ausgestellten Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4. entfällt

5. entfällt

6.Absage durch den Veranstalter Eine Absage der Veranstaltung durch mich erfolgt bei Gewitter, Sturm, anhaltendem Starkregen, einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder anderer amtlicher Stellen bis zwei Stunden vor Start. In diesem Fall biete ich einen Alternativtermin an. Bei kurz vor oder während der Veranstaltung eintretendem Schlechtwetter kann die Tour durch mich abgebrochen werden. In diesem Fall wird der prozentuale Anteil des fehlenden Restteils des Programms erstattet.

7.Zahlungsbedingungen
Für Einzeltickets gelten die Zahlungsbedingungen der Reservix GmbH, für individuell bzw. exklusiv gebuchte Touren erhält der Auftraggeber eine Rechnung nach erfolgter Veranstaltung vom Auftragsnehmer. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen des Gastes, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung.

8.Verspätung und Wartezeiten Ich verpflichte mich, 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Veranstaltung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, kann die Veranstaltung gegen einen Aufpreis von 40,00 € inkl. MwSt. um die verspätete Zeit verlängert werden, wenn es die Zeit des Veranstalters erlaubt. Ansonsten verkürzt sich die Führung/Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit. (Errechnet sich das Entgelt aus der Wartezeit und der Führungszeit) Wird eine Veranstaltung auf Wunsch der Gruppe - zum Beispiel für eine Mittagspause - unterbrochen, berechne ich ein zusätzliches Wartegeld von 40,00 € inkl. MwSt. pro Stunde.

9.Fahrtkosten
Die Preise gelten ausschließlich für meine Führungen und Veranstaltungen bzw. soweit dies aus der Beschreibung hervorgeht. Führungen, Tagesbegleitungen und Veranstaltungen können auf Wunsch des Gastes auch für andere Orte gebucht werden. Dann fallen jedoch bei Selbstanreise/-abreise des Veranstalters zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € inkl.MwSt. pro Kilometer und Fahrtzeitvergütung in Höhe von 40,00 € inkl. MwSt. pro Stunde Fahrzeit an.

10.Aufsichtspflicht

10.1. Kinder und Jugendliche Bei Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtbedürftigen Personen übernehme ich keinerlei Aufsichtspflichten. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

10.2.Hunde
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt. Diese sind während der Outdoor Comedy Programme an der kurzen Leine zu führen. Ausnahmen sind ausschließlich in enger Absprache mit dem Veranstalter und nur bei Exklusivtouren möglich.

11.Abbruch einer Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Durchführung zu verweigern oder eine bereits begonnene Veranstaltung sofort abzubrechen, wenn sich einzelne Teilnehmende oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe auf den Veranstalter). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.

12.Haftung
Die Teilnahme an meinen Outdoor Comedy Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Ich übernehme keinerlei Haftung.

13.Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (brieflich, per WhatsApp oder e-mail) getroffen werden. Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.

14.Film- und Tonaufnahmen
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen grundsätzlich mit mir vor der Veranstaltung abzusprechen. Für eine Veröffentlichung von Bildmaterial - insbesondere in social media Plattformen – durch Teilnehmende kann vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen werden.

15.a) Sonderregeln für die Veranstaltung der „Dabbejagd® “
Grundsätzlich ist es nicht möglich, den Startpunkt einer Dabbejagd zu ändern, da diese eine chronologische Abfolge hat und die Bestandteile aufeinander aufbauen. Endpunkt und Dauer des Programms lassen sich in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit mir variieren. Die „Klassische Dabbejagd“ ist buchbar ab 4 bis max. 25 Personen pro Gruppe. Buchungen für kleinere Gruppen sind in Ausnahmefällen und nach Absprache mit mir möglich, es gelten die Kostenpauschalen gem. jeweils gültiger Preisliste.

15.b) Sonderregeln für die Erlebnistour „Räuber Hölzerlips“
Der „Räuber Hölzerlips“ ist buchbar ab 4 bis max. 25 Personen pro Gruppe. Buchungen für kleinere Gruppen sind möglich, es gelten die Kostenpauschalen gem. jeweils gültiger Preisliste.

15.c) Sonderregeln für die Erlebnistour „Páfnir – Kriemhilds Drache“
Der „Drache Páfnir“ ist buchbar ab 4 bis max. 25 Personen pro Gruppe. Buchungen für kleinere Gruppen sind möglich, es gelten die Kostenpauschalen gem. jeweils gültiger Preisliste.

16.Allgemeine Regeln für dieTeilnahme
Meine Outdoor Comedy Veranstaltungen finden überwiegend im Freien statt. Alle Teilnehmenden müssen festes, für Wanderungen geeignetes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung (z.Bsp. Regenkleidung) tragen bzw. mitführen. Desweiteren sollten alle Teilnehmenden konditionell in der Lage sein, das gebuchte Programm bzw. die Dabbejagd zu bewältigen. Können ein oder mehrere Teilnehmenden aus den genannten Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung oder Minderung des Preises.

17. DABBEGOLD Partner
Der Auftragnehmer arbeitet mit gewerblichen Partnern verschiedenster Branchen und Standorten im Odenwald und an der Bergstraße zusammen. Diese werden als „DABBEGOLD Partner“ bezeichnet und von den Odenwaldtouren besonders hervorgehoben. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusammenarbeit von Veranstalter und Geschäftspartner, die jederzeit von einer der beiden Parteien beendet werden kann. Einer schriftlichen Vereinbarung über Leistung und Laufzeit bedarf es zwischen Odenwaldtouren und DABBEGOLD Partner i.d.R. nicht. Diese Partnerschaften sind kostenfrei und bestehen einzig zu dem Zweck gegenseitiger Förderung der beteiligten Gewerbebetriebe. Ein Entgelt erhält weder Odenwaldtouren noch der DABBEGOLD Partner.

18. Vermittlung von Leistungen Dritter
Bei der Vermittlung von einzelnen bzw. verbundenen Leistungen meiner Geschäftspartner (insbesondere der DABBEGOLD Partner) wird mit mir als Vermittler kein Vertrag begründet. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den Dabbejäger und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Diese Leistungen Dritter werden nicht Bestandteil der Veranstaltungen der Odenwaldtouren. Der Umfang der vermittelten Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

19.Bonusprogramm DABBEGOLD
Vom Veranstalter wird das „DABBEGOLD“ ausgegeben. Es handelt sich dabei um Kunststoffmünzen, die bei ausgesuchten Geschäftspartnern der Odenwaldtouren zur Erlangung von Vergünstigungen oder Gratisleistungen berechtigen. Die Teilnahme an diesem Bonusprogramm erfolgt seitens der DABBEGOLD Partner freiwillig und es besteht keinerlei Verpflichtung oder Rechtsanspruch, weder beim Leistungsgeber noch bei DABBEGOLD Besitzenden (Kunden). Die Neuausgabe des DABBEGOLD erfolgt durch Odenwaldtouren, die im Umlauf befindlichen Münzen behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt auch nach jeder Einlösung und können vom Kunden oder teilnehmenden Geschäftspartner selbst wieder in Umlauf gebracht oder weitergegeben werden. Eine Einlösung des DABBEGOLDES durch die Odenwaldtouren selbst ist ebenfalls möglich, jedoch nicht am Tage der Neuausgabe oder bei Gewährung eines bereits reduzierten Veranstaltungspreises.

20.Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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