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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 11.10.2020)
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Durchführung von Erlebnistouren, insbesondere meiner Original Dabbejagd®, Räuber Hölzerlips oder Wanderungen mit Führungen durch mich, Kay Vonderlage (nachstehend auch Auftragnehmer oder Veranstalter genannt), erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Auftragserteilung gelten meine Bedingungen als angenommen.
Gegen Bestätigungen der/ des Auftraggebenden unter Hinweis auf ihre/ seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind.
2. Buchung/Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung an mich, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt die/ der Auftraggebebende diese Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Auftrag kann schriftlich per Post, elektronisch per e-mail, WhatsApp oder auch mündlich per Telefon erfolgen.
3. Vorlaufzeit
lch bitte Sie, mir eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen vor dem gewünschten Führungstermin einzuräumen - kurzfristigere Anfragen/Buchungen versuche ich ebenfalls für Sie zu organisieren, kann aber keine Garantie auf Erfolg geben.
4. Gruppengröße
Die maximale Personenzahl bei den Veranstaltungen beträgt 20 Personen. Wird die maximale Gruppengröße bei Bestellung nicht beachtet oder eine entsprechende Änderung der Personenzahl nicht bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Führung angezeigt, so wird ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe des vereinbarten Preises fällig. In begründeten Fallen kann in Absprache mit mir von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden. In diesem Fall behalte ich mir vor, den Preis der Leistung - der Personenzahl entsprechend - neu festzusetzen.
5. Stornobedingungen
Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden. Bis 7 Tage vor der Führung ist eine Stornierung kostenfrei; 3-6 Tage vor der Führung/ Veranstaltung fällt eine
Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an; ab zwei Tag vor der Führung/Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen. Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung (Bsp. Umbuchung von einer Abendveranstaltung in ein 1,5 stündiges Familienprogramm). Gutscheine verfallen bei Nichterscheinen.
6. Absage durch den Veranstalter
Eine Absage der Veranstaltung durch mich erfolgt bei Gewitter, Sturm, anhaltendem Starkregen, einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder anderer amtlicher Stellen bis zwei Stunden vor Start. In diesem Fall biete ich einen Alternativtermin an. Bei kurz vor oder während der Veranstaltung eintretendem Schlechtwetter kann die Tour durch mich abgebrochen werden. In diesem Fall wird der prozentuale Anteil des fehlenden Restteils des Programms erstattet.
7 . Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Führung vor Ort bar oder per Bankcard oder Kreditkarte gegen Quittung bei mir zu bezahlen. Wird die Führung per Rechnung bezahlt, fallt ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 € an. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen der zu führenden Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung.
Online-Tickets sind erhältlich für öffentliche Erlebnistouren und können direkt bei Buchung per Kreditkarte oder
Paypal bezahlt werden.
8. Verspätung und Wartezeiten
lch verpflichte mich, 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung/ Veranstaltung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggebenden zu bezahlen ist.
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, kann die Führung/ Veranstaltung gegen einen Aufpreis von 20,00 € um die verspätete Zeit verlängert werden, wenn es die Zeit des Veranstalters erlaubt. Ansonsten verkürzt sich die Führung/ Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit. (Errechnet sich das Entgelt aus der Wartezeit und der Führungszeit). Wird eine Veranstaltung auf Wunsch der Gruppe - zum Beispiel für eine Mittagspause - unterbrochen, berechne ich ein zusätzliches Wartegeld von 20,00 € pro Stunde.
9. Fahrtkosten
Die Preise gelten ausschließlich für meine Führungen und Veranstaltungen bzw. soweit dies aus der Beschreibung hervorgeht. Führungen, Tagesbegleitungen und Veranstaltungen können auf Kundenwunsch auch für andere Orte gebucht werden. Dann fallen jedoch bei Selbstanreise/-abreise des Veranstalters zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € pro Kilometer und Fahrtzeitvergütung in Höhe von 20,00 € pro Stunde Fahrzeit an.
10. Aufsichtspflicht
Bei Führungen/ Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernehme ich keinerlei Aufsichtspflichten. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggebenden.
11. Abbruch einer Führung/ Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Erlebnistour zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung/ Veranstaltung sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmende oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche
Angriffe auf den Veranstalter). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.
12. Haftung
Die Teilnahme an den Erlebnistouren, Familienprogrammen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
lch übernehme keinerlei Haftung.
13. Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (brieflich oder email) getroffen werden.
Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggebenden den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
14. Film- und Tonaufnahmen
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen grundsätzlich mit mir vor der Führung bzw. Veranstaltung abzusprechen.
15. a) Sonderregeln für die Erlebnistour ,,Klassische Dabbejagd®"
Grundsätzlich ist es nicht möglich, den Startpunkt einer Dabbejagd zu ändern, da diese eine chronologische Abfolge hat und die Bestandteile aufeinander aufbauen. Endpunkt und Dauer der Führungen lassen sich in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit mir variieren. Die ,,Klassische Dabbejagd" ist buchbar ab 7 bis max. 20 Personen pro Gruppe, Mindestalter 18 Jahre. Buchungen für kleinere Gruppen sind in Ausnahmefällen und nach Absprache mit mir möglich, es werden dann pauschal sieben Personen abgerechnet.
15. b) Sonderregeln für die Erlebnistour ,,Räuber Hölzerlips"
Der ,,Räuber Hölzerlips" ist buchbar ab 8 bis max. 25 Personen pro Gruppe.
Buchungen für kleinere Gruppen sind möglich, es werden dann pauschal acht Personen abgerechnet.
16. Allgemeine Regeln für die Teilnahme
Die Veranstaltungen finden überwiegend im Freien statt. Alle Teilnehmenden müssen festes, für Wanderungen geeignetes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung (z.B. Regenkleidung) tragen bzw. mitführen. Des Weiteren sollten alle Teilnehmenden konditionell in der Lage sein, die gebuchte Erlebnistour zu bewältigen.
Können ein oder mehrere Teilnehmende aus den genannten Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung oder Minderung des Preises.
17. Dabbegold Partner (vormals Dabbejagd® Partner)
Der Auftragnehmer arbeitet mit gewerblichen Partnern verschiedenster Branchen und Standorte im Odenwald zusammen. Diese werden als ,,Dabbegold Partner" bezeichnet und von Odenwaldtouren besonders hervorgehoben. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusammenarbeit von Veranstalter und Geschäftspartner, die jederzeit von einem der beiden Parteien beendet werden kann. Eine vertragliche oder rechtlich bindende Grundlage über Leistung und Laufzeit gibt es i.d.R. zwischen Odenwaldtouren und Dabbegold Partner nicht.
18. Vermittlung von Leistungen Dritter (auch Dabbejagd Partner)
Bei der Vermittlung einzelner bzw. Verbundener Leistungen meiner Geschäftspartner, insbesondere der Dabbejagd Partner, wird mit mir als Vermittler kein Vertrag begründet. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den Dabbejäger und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Diese Leistungen Dritter werden nicht Bestandteil der Veranstaltungen des Dabbejägers. Der Umfang der vermittelten Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
19. Bonusprogramm DABBEGOLD
Vom Veranstalter wird das ,,DABBEGOLD" ausgegeben. Es handelt sich dabei um Wertmarken bzw. Kunststoffmünzen, die bei meinen Geschäftspartnern zur Erlangung von Vergünstigungen oder Gratisleistungen berechtigen. Die Teilnahme an diesem Bonusprogramm erfolgt seitens der Dabbegold Partner freiwillig und es besteht keinerlei Verpflichtung oder Rechtsanspruch, weder beim Leistungsgeber noch beim DABBEGOLD lnhaber (Kunden). Die Neuausgabe des DABBEGOLDES erfolgt durch Odenwaldtouren, die im Umlauf befindlichen Münzen behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt auch nach jeder Einlösung und können vom Kunden oder teilnehmenden Geschäftspartner selbst wieder in Umlauf gebracht und weitergegeben werden. Eine Einlösung des DABBEGOLDES durch Odenwaldtouren selbst ist ebenfalls möglich, jedoch nicht am Tage der Neuausgabe oder bei Gewährung eines bereits reduzierten Veranstaltungspreises.
20. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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